Berufsunfähigkeitsschutz: So bleibt der Beitrag günstig 

Berufsunfähigkeitsschutz: So bleibt der Beitrag günstig 

Wer nicht in Eigenregie gegen Berufsunfähigkeit vorsorgt, steht im Ernstfall oft ohne nennenswertes Einkommen da. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich dieses Risiko absichern. Wer guten Versicherungsschutz so günstig wie möglich will, sollte eine Regel beachten.

Berufsunfähigkeitsversicherer verlangen meist einen Prämienaufschlag um die fünf Prozent, wenn man den Beitrag nicht jährlich vorab in einer Summe überweist, sondern monatliche Teilzahlungen vereinbart. Bei vierteljährlicher Beitragsrate beträgt der Aufschlag immer noch rund drei Prozent. Günstiger ist es deshalb, den Beitrag zum Berufsunfähigkeitsschutz jährlich zu zahlen. Auf einen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung kombinierten Hinterbliebenenschutz kann verzichten, wer unverheiratet ist und keine Kinder versorgen muss oder wer seine Angehörigen bereits durch eine hohe Risikolebensversicherung finanziell abgesichert hat. Gründet er erst später eine Familie und braucht erst dann Hinterbliebenenschutz, ist es oft kostengünstiger, die Lebensversicherung als Einzelpolice abzuschließen. Sinnvoll kann es auch sein, eine BU-Police mit fallender Versicherungssumme abzuschließen, deren Deckung über die Jahre in gleichem Maß sinkt, wie die Ansprüche auf gesetzliche Leistungen steigen. Wie hoch die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente ausfällt, lässt sich dem jährlichen Rentenbescheid entnehmen.

Außerdem: Berufsunfähigkeitsversicherer erzielen durch erfolgreiches Wirtschaften oft finanzielle Überschüsse, die sie zu einem guten Teil ihren Kunden zugutekommen lassen. Bei der Verwendung dieser Überschüsse hat man als Versicherter die Wahl. Manche Tarife sammeln Überschüsse an und verrechnen sie erst im Leistungsfall in Form einer höheren Rente. Wenn günstige Beiträge für Sie Priorität haben, wählen Sie am besten jedoch einen Vertrag mit monatlicher Sofortverrechnung. In diesem Fall bleibt die Prämie so niedrig wie möglich, im Berufsunfähigkeitsfall bekommen Sie trotzdem die volle vereinbarte Rente.

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