Berufsunfähigkeitsabsicherung

Gut abgesichert, wenn das Einkommen plötzlich wegfällt

Ob Lehrer, Angestellter oder Freiberufler, die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Keiner ist vor diesem Risiko geschützt.

Wird man berufsunfähig, fallen in der Regel Einnahmen aus Lohn und Gehalt weg. Meist kommen weitere finanzielle Belastungen hinzu, beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung. Besonders schwerwiegend ist das für junge Menschen mit nur geringem Finanzpolster, für Familien mit Alleinverdiener oder für Singles.

Bei vielen handwerklichen Berufen ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, besonders hoch. Aber auch Menschen, die nicht körperlich arbeiten, laufen Gefahr, berufsunfähig zu werden.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann die finanzielle Lücke schließen. Das ist umso wichtiger, da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Vergangenheit deutlich reduziert wurden

Was leistet die private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt einem berufstätigen Versicherten in der Regel eine Rente, wenn er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 % berufsunfähig ist. Auch wer pflegebedürftig ist und mindes­ tens unter Pflegestufe 1 fällt, gilt häufig als berufsunfähig – je nach vertraglicher Vereinbarung.

Achtung: Die Versicherer möchten ihren Kunden sowohl eine preiswerte Basisabsicherung als auch einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten. Je nach Schutzumfang kann sich deshalb auch die Definition von Berufsunfähigkeit unterscheiden.

Wann ist man berufsunfähig?

Der Gesetzgeber hat die Berufsunfähigkeit im Ver­ sicherungsvertragsgesetz folgendermaßen definiert: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Als weitere Voraussetzung (…) kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Unter den Versicherern gibt es allerdings keine einheitliche Definition.

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