Berufsunfähigkeitsabsicherung

Ihre Vorteile:

Gut abgesichert, wenn das Einkommen plötzlich wegfällt

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt einem berufstätigen Versicherten in der Regel eine Rente, wenn er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 % berufsunfähig ist. Auch wer pflegebedürftig ist und mindes­ tens unter Pflegestufe 1 fällt, gilt häufig als berufsunfähig – je nach vertraglicher Vereinbarung.

Achtung: Die Versicherer möchten ihren Kunden sowohl eine preiswerte Basisabsicherung als auch einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten. Je nach Schutzumfang kann sich deshalb auch die Definition von Berufsunfähigkeit unterscheiden.

Der Gesetzgeber hat die Berufsunfähigkeit im Ver­ sicherungsvertragsgesetz folgendermaßen definiert: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Als weitere Voraussetzung (…) kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Unter den Versicherern gibt es allerdings keine einheitliche Definition.